Verlegung einer Glasfaserleitung auf Ihrem Grundstück
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Anbindung des geförderten Glasfaserausbaus im Kreis haben wir Ihnen eine Ankündigung zur Errichtung einer Telekommunikationslinie gemäß §134 TKG auf Ihrem Flurstück(en) angezeigt.
Wo immer möglich verlegen wir die Leitungen im öffentlichen Grund, das TKG berechtigt uns allerdings auch, auf privaten Grundstücken solche Leitungen zu verlegen. Durch die Art und Weise der Verlegung (i.d.R. Pflugverfahren, 80-100 cm tief, oder Horizontalspülbohrverfahren) entstehen keine Einschränkungen in der Nutzung für Sie. Da es sich um Glasfaserleitungen handelt, sind diese auch vollkommen emissionsfrei.
Wir bitten Sie uns mitzuteilen, ob private Drainagen oder sonstige private Leitungen auf den Flurstücken verbaut sind. Eine Auskunft bei den Ver- und Entsorgern wurde bereits eingeholt.
Nach Abschluss der Arbeiten kommen wir mit einer genauen Einmessung der Lage der Leitung auf Sie zu.
Wir danken für Ihre Kooperation und sichern Ihnen eine eingriffsarme Verlegung (in der Regel im Pflugverfahren, in Ausnahmen durch Horizontalspülbohrung) ohne zukünftige Nutzungseinschränkung zu.
1. Pflugverfahren
1.1 Verfahrensbeschreibung
Beim Einsatz des Kabelpflugs wird mithilfe eines Pflugwerkzeuges die Oberfläche
des Bodens ohne Entnahme seitlich verdrängt und das Rohrsystem im selben Arbeitsgang eingebracht.
Dies kann durch selbstfahrende oder gezogene Verlegegeräte erfolgen, wobei
grundsätzlich zwischen dem Einführ- und dem Einzugsverfahren unterschieden wird. Beim Einführverfahren wird das Kabelsystem über eine vom Pflugschwert entkoppelte Verlegevorrichtung schonend in den Boden eingebracht. Im Gegensatz dazu erfolgt beim Einzugsverfahren die direkte Befestigung des Kabels am Pflugschwert, was zwar zu höheren Zugbeanspruchungen führt, jedoch die Verlegung steiferer Leitungen oder größerer Rohrdurchmesser ermöglicht.
Die zur Einbringung des hier betrachteten Rohrsystems geeignete Variante der Verlegung mit Kabelpflug ist das Einführverfahren, da das Rohrmaterial nur minimalen mechanischen Belastungen ausgesetzt ist. Zudem ermöglicht das Einführverfahren eine bessere Kontrolle der Einbringungstiefe sowie eine kontinuierlichere Führung des Rohrstrangs, was die Qualität der Verlegung insgesamt erhöht und Nacharbeiten minimiert.
Gegebenenfalls muss an den Anfangs- und Endpunkten einer Pflugstrecke eine Start- und eine Zielgrube hergestellt werden. Die Trasse muss vor dem Pflügen von Gestrüpp und anderem Bewuchs befreit und steiniger Boden möglichst vorgerissen werden.
Abhängig vom Abstand der Pflugtrasse zu einem Verkehrsweg bzw. dessen Aufbau sowie durch die Bodenbeschaffenheit (z.B. größere Steine) kann es bei sehr naher Trassenführung (0-25cm) durch die Bodenverdrängung zu einer Beschädigung der Oberfläche des Verkehrsweges durch „Hochdrücken“ (Risse im Asphalt/gebundener Oberfläche/Betonplatten bzw. Versetzen von Pflastersteinen kommen). Dies kann u.a. durch Reduktion bzw. Ausschalten der Vibration vermieden werden. Grundsätzlich ist bei Arbeiten nahe am Verkehrsweg oder im Aufbau des Verkehrsweges zunächst eine kurze Probepflügung mit Dokumentation „vorher / nachher“ vorzunehmen.
1.2 Anwendungsbereich
Die Leitungsverlegung mit Kabelpflug im inführverfahren ist bis zu einer Verlegetiefe von etwa 1,20 m möglich, wobei die tatsächlich erreichbare Tiefe maßgeblich von der Leitungsdimension sowie der Bodenbeschaffenheit abhängt. In stark verdichteten oder steinigen Böden ist der Einsatz nur eingeschränkt realisierbar.
Die Länge der zusammenhängenden Pflugstrecke wird im Wesentlichen durch die verfügbare Lieferlänge des Rohrsystem bzw. des zu verlegenden Schutzrohres begrenzt. Quer zur Trasse liegende Infrastruktur (z.B. befestigte Verkehrswege oder Fremdleitungen) sowie Gewässer stellen Hindernisse dar, die mit dem Kabelpflug nicht durchfahren werden können bzw. dürfen. Hier muss die Pflugstrecke unterbrochen und die Kreuzung in einem anderen Bauverfahren hergestellt werden.
1.3 Verlegequerschnitt
Es wird eine Standardverlegetiefe von 1,0 m für das Rohrsystem angenommen.
1.4 Zusammenfassung
Das Pflugverfahren stellt den geringsten Eingriff in die Natur da. Es soll das Standard-verfahren sein und auf 50 – 80% der Strecken zum Einsatz kommen. Es wird kein Boden entnommen, sondern lediglich durch das Pflugschwert zunächst verdrängt. Insbesondere bei den Böden im Kreis Viersen verschliesst sich der Pfluggraben (5 – 10cm breit) innerhalb von 0,5 – 2 Stunden nahezu von selbst. Mittels einer am Pflug befestigten Verdichterwalze kann der Prozess in einem 2. Durchgang beschleunigt / verstärkt werden
Mit diese Methode können mit ganz wenigen Fahrzeugen und Menschen täglich Strecken von 500 – 2.000 Metern in einem Arbeitsgang verlegt werden. Der von GIG eingesetzte “Huddig-/Peterpflug” verfügt über einen langen “Pflugarm”, so kann der Pflug auf Wegen fahren und bis zu 2 Meter links und rechts des Weges arbeiten. Auch dies reduziert den Eingriff in die Natur erheblich. Leider befinden sich auch an Wirtschaftswegen im öffentlichen Grund häufig Fremdleitungen, die das Pflügen erschweren/unmöglich machen. In diesem Fall werden wir auf anliegende Privatgrundstücke (Felder, Wiesen, Urland) ausweichen.
2. Horizontalspülbohrverfahren (HDD)
2.1 Verfahrensbeschreibung
Der Verfahrensablauf beim Horizontalspülbohrverfahren (Horizontal Directional Drilling, kurz: HDD) gemäß Arbeitsblatt DWA A-125 / DVGW GW 304, Punkt 6.1.3.3. wird durch die drei Arbeitsphasen Pilotbohrung, Aufweitbohrung(en) und Leitungseinzug charakterisiert. Diese sollen nachstehend näher erläutert werden.
Bei der Pilotbohrung wird ein Bohrkopf gesteuert von der Horizontalbohranlage aus entlang der geplanten Trassenführung durch den Baugrund getrieben. Der dabei entstehende Bohrkanal dient als Führungshilfe für die darauffolgenden ungesteuerten Arbeitsphasen. Zur
Übertragung von Kräften und Drehmomenten auf den Bohrkopf kommen Bohrstangen zum Einsatz, die immer wieder nachgeschoben werden, bis der Zielpunkt erreicht ist. Beim Bohren wird die aus einer Wasser-Bentonit-Suspension bestehende Bohrspülung durch das Gestänge zu den Spülungsdüsen gepumpt und tritt dort unter sehr hohem Druck auf die Ortsbrust. Das dabei gelöste Material wird größtenteils über den Spülungsrückfluss entlang des Bohrgestänges ausgetragen. Das Prinzip der Bohrsteuerung basiert auf dem ständigen Abgleich von Soll- und Ist-Lage. Zur Überwachung der aktuellen Position sind in der Bohrgarnitur Messsonden installiert, die Arbeitstiefe, Bohrlochneigung, Bohrlochrichtung und Arbeitsrichtung kabellos an einen überführten Empfänger (Walk Over) oder kabelgebunden zum Steuerstand (Wire Line) übermitteln.
In der zweiten Arbeitsphase, der Aufweitbohrung, erfolgt die Vergrößerung des Bohrlochs auf den zum Einzug der Leitung erforderlichen Durchmesser. Dazu wird am Zielpunkt der Bohrung anstelle des Bohrkopfes eine in Gegenrichtung orientierte Aufweitstufe (Räumer)
montiert. Diese wird anschließend rotierend und spülend durch die Pilotbohrstrecke zur Bohranlage zurückgezogen und weitet das Bohrloch auf. Dabei wird Bodenmaterial gelöst und ausgetragen. Entsprechend der geologischen Formation werden hierzu z.B. Barrel Reamer (weich), Fly Cutter (mittelharte) oder Hole Opener (hart, Festgestein) eingesetzt. Für jede Bohrstange, die an der Bohranlage ausgebaut wird, sollte auf der gegenüberliegenden
Arbeitsseite eine neue nachgelegt werden, sodass sich jederzeit ein kompletter Bohrstrang im Bohrloch befindet.
Der Leitungseinzug ist die letzte Arbeitsphase des Horizontalspülbohrverfahrens. Hierbei werden die auf der Zielseite vorbereiteten Produktenleitungen bzw. Kabelschutzrohre an einen Räumer angeschlossen und zur Startseite hin in das Bohrloch eingezogen. Wie bei der
Aufweitbohrung wird der eingesetzte Räumer auch in dieser Arbeitsphase rotierend und spülend betrieben. Die Verbindung von Rohrleitungen und Räumer wird über einen Kopf mit Drehwirbel (Swivel) realisiert, der Kräfte aber keine Drehmomente überträgt. So wird die Rotation des Räumers gewährleistet, ohne dabei die Leitungen zu verdrehen.
2.2 Anwendungsbereich
Beim Horizontalspülbohrverfahren handelt es sich um eine bewährte Bauweise zur grabenlosen Verlegung von Leitungen.
Es wurden in der Vergangenheit bereits Durchmesser bis 1.500 mm und Bohrlängen von bis zu 2.500 m realisiert. Dabei sei angemerkt, dass sich die maximal möglichen Bohrlängen mit zunehmendem Leitungsdurchmesser verringern. Die Herstellung einer Horizontalspülbohrung erfordert eine standfeste Geologie, in der sich
mithilfe der Bohrspülung ein stabiles Bohrloch einstellen kann. Weiterhin ist es wesentlich, dass die Steuerbarkeit in allen zu durchfahrenden Baugrundschichten gegeben ist. Insofern ist die Durchörterung von Schotter- oder Kiesschichten ohne bindige Anteile nur bedingt möglich.
Ebenso sind besonders weiche Böden nicht für das Verfahren geeignet. Beim Auffahren auf größere Hindernisse kann die Bohrung überdies zum Erliegen kommen.
2.3 Verlegequerschnitt
Entsprechend der verfahrensspezifischen Anforderungen und unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelwerke wird je nach Länge der Verlegeabschnitte eine Überdeckung von 2 – 4 Metern zu an der Oberfläche befindlichen Objekten gewählt. Einzugslänge zusammenhängender Verlegeabschnitts) von ca. 30 – 300 Metern möglich
2.4 Flächenbedarf
Grundsätzlich werden für die Ausführung einer Horizontalspülbohrung je eine ebene Fläche auf der Start- („Rig Site“) und der Zielseite („Pipe Site“) mit ausreichend befestigten Zufahrtswegen benötigt. Insbesondere der Flächenbedarf auf der Rig Site wird durch die Dimension der Bohranlage und die damit verbundene Baustelleneinrichtung vorgegeben. Hier finden die Hauptaktivitäten der Bohrung statt und es muss die vollständige Bohr-, Misch- und
Recyclingtechnik untergebracht werden.
Entsprechend der im Projekt zu realisierenden Strecken wird für die hier betrachteten Horizontalspülbohrungen ausschließlich Kleinbohrtechnik zum Einsatz kommen. Dabei handelt es sich üblicherweise um Kompaktanlagen, für die der Großteil der erforderlichen externen technischen Ausrüstung auf einem LKW untergebracht ist. Insofern sind hier insofern die Aufstellflächen für die Anlage selbst sowie kleine Flächen zur Lagerung von Werkzeugen und die Gruben zum Auffangen der Bohrspülung notwendig.
Die Pipe Site beherbergt lediglich das Rohrlager, i.d.R. ein oder zwei Rohrtrommeln (Durchmesser 2 – 3 Meter). Sie muss ausreichend lang sein, um das einzuziehende Rohr vorstrecken zu können. Bei der Herstellung zusammenhängender Leitungstrassen ist hierfür jedoch üblicherweise im Arbeitsstreifen ausreichend Platz vorhanden.
Mit diese Methode können mit ganz wenigen Fahrzeugen und Menschen täglich Strecken von 500 – 2.000 Metern in einem Arbeitsgang verlegt werden. Der von GIG eingesetzte “Huddig-/Peterpflug” verfügt über einen langen “Pflugarm”, so kann der Pflug auf Wegen fahren und bis zu 2 Meter links und rechts des Weges arbeiten. Auch dies reduziert den Eingriff in die Natur erheblich. Leider befinden sich auch an Wirtschaftswegen im öffentlichen Grund häufig Fremdleitungen, die das Pflügen erschweren/unmöglich machen. In diesem Fall werden wir auf anliegende Privatgrundstücke (Felder, Wiesen, Urland) ausweichen.
2.5 Zusammenfassung
Bäume oder Gehölze (ob Einzeln, Gruppe oder Reihe) werden grundsätzlich minimalinvasiv mittels des Horizontalspülbohrverahrens (HDD) gequert.
Die Bohrgruben werden i.d.R. am gleichen Tag, spätestens am kommenden Tag wieder verschlossen. So sind auch hier mit minimalem Fahrzeug- und Personaleinsatz (geringste Naturbelastung!) täglich Verlegestrecken von 200 – 400 Metern möglich.
Kontaktaufnahme
Ihre Informationen bzw. Kontaktaufnahme erbitten wir idealerweise per eMail an:
Verantwortlicher Projektkoordinator:
Leon Paschmann
l.paschmann@gigmbh.net
+49 155 61394708
GIG German Infrastructure GmbH
Fischerstrasse 59
40477 Düsseldorf